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Empfehlungen des Bürgerrat

„Ernährung im Wandel“

Am 14. Januar 2024 hat der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ über seine Empfehlungen für den Deutschen Bundestag abgestimmt und diese anschließend Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vorgestellt.

Am 14. Januar 2024 hat der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ über seine Empfehlungen für den Deutschen Bundestag abgestimmt und diese anschließend Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vorgestellt. Er hat insgesamt neun Empfehlungen für die Ernährung in der Zukunft ausgesprochen:  

  1. Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit 
  2. Bewusstes Einkaufen leicht gemacht durch ein verpflichtendes staatliches Label  
  3. Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel 
  4. Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren transparent darstellen  
  5. Fördern statt Fordern – neuer Steuerkurs für Lebensmittel 
  6. Gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen 
  7. Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls 
  8. Altersgrenze für Energydrinks 
  9. Mehr Personal für Lebensmittelkontrollen und bessere Transparenz der Ergebnisse für die Öffentlichkeit 

Zudem hat der Bürgerrat in einer übergreifenden Empfehlung festgestellt, dass Aufklärung und Bildung das Fundament für alle anderen Empfehlungen des Bürgerrats sind. 

Die Empfehlungen des Bürgerrats richten sich an den Bundestag, aber auch an die zuständigen Ministerien. Es ist daher davon auszugehen, dass sie zum Beispiel vom Landwirtschaftsministerium und dem Gesundheitsministerium in nächster Zukunft als Argument für politische Vorhaben herangezogen werden. 

Das insgesamt 29-seitige Gutachten des Bürgerrats (sogenanntes Bürgergutachten) stellen wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. 

Was ist der Bürgerrat und wie setzt er sich zusammen?

Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ wurde aufgrund eines Beschlusses des Bundestages einberufen, um das nun vorgelegte Bürgergutachten zu erstellen. Er ist kein dauerhaft existierendes Gremium. Die 160 Mitglieder wurden in einem mehrstufigen Verfahren per Zufallswahl aus allen Wahlberechtigten ausgelost und sollen die Bevölkerung der Bundesrepublik repräsentativ abbilden. Es handelt sich also nicht um Experten für den Bereich Ernährung beispielsweise aus den Bereichen Lebensmittelhandwerk, Lebensmitteleinzelhandel oder Ernährungswissenschaft. 

Dem Bürgerrat wurden für seine Arbeit Fragen mit auf den Weg gegeben wie zum Beispiel „Was gehört zu einer transparenten Kennzeichnung von sozialen Bedingungen, von Umwelt- und Klimaverträglichkeit und von Tierwohlstandards?“ oder „Wie können die Bürgerinnen und Bürger bei Kaufentscheidungen im Hinblick auf eine gesunde Ernährung besser unterstützt werden?“ Der Deutsche Bundestag weist jedoch darauf hin, dass die Mitglieder in ihrer Arbeit völlig frei waren und sich ihre Schwerpunkte und Themen selbst auswählen konnten. 

Der Bürgerrat hat sein Bürgergutachten in insgesamt neun Sitzungen, davon sechs in Präsenz, den Angaben nach selbst ausgearbeitet und selbst verfasst. Vertreter der betroffenen Branchen, also auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, waren von der Mitarbeit oder Begleitung ausgeschlossen.

 

Wie ist das Bürgergutachten zu bewerten?

Es ist grundsätzlich gut, die Bürger in Entscheidungen und deren Vorbereitung einzubinden. Und häufig kann es sinnvoll sein, nicht nur Experten zu befragen. Deshalb war es durchaus spannend, zu welchen Ergebnissen 160 repräsentativ ausgewählte Personen kommen, die gerade keine Experten sind. 

Wer eigene Erfahrung in Gremienarbeit, zum Beispiel als Innungsvorstand, als Kirchenvorstand, in Eigentümerversammlungen oder in Mitgliederversammlungen des Sportvereins hat, wird beim Lesen des Bürgergutachtens aber sehr erstaunt sein. Denn die Formulierungen der neun Empfehlungen, auf die sich nach neun Sitzungen 160 Personen geeinigt haben, die sich bisher nicht vertieft mit Ernährungsfragen auseinandergesetzt hatten, sind schon sehr ausgefeilt und genau. Wir gehen daher davon aus, dass der Bürgerrat mehr als nur Unterstützung von Externen erhalten hat. Die Erzählung, dass die Empfehlung des Bürgerrats „Volkes Stimme“ sei, ist daher unglaubwürdig. 

Inhaltlich schwanken die Empfehlungen des Bürgerrats zwischen Binsenweisheiten, die seit vielen Jahren Allgemeinwissen sind, und alten Forderungen, die entweder gar nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern der der Länder fallen oder kaum bis gar nicht zu finanzieren sind. So wird ein staatliches, verpflichtendes Label für alle Lebensmittel (damit auch für lose Ware) gefordert, mithilfe dessen der Verbraucher „in drei Sekunden erkennen kann, ob das Lebensmittel unbedenklich ist“. Es soll die Bereiche Klima, Tierwohl und Gesundheit einzeln berücksichtigen und über einen QR-Code Zugang zu weiteren Informationen gewähren. Außerdem sollen Lebensmittelhändler bestraft werden, wenn sie bei Ladenschluss nicht verkaufte Ware nicht an die Tafel oder ähnliche Institutionen weitergeben.  

Die Ergebnisse des Bürgerrats sind daher eher als wertlos zu bezeichnen, werden aber von der Politik und NGO's bei kommenden Diskussionen herangezogen werden.

Stand: 18. Januar 2024